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FAQs

  • Ist das study.work.support ein eigenes Studienprogramm?
    Nein.
    Das study.work.support Programm kann als Mittler zwischen Studierenden und Firmen angesehen werden. Das Programm ermöglicht leistungsstarken Studierenden einen Zugang zu interessanten und qualifizierten Jobs bei renommierten Salzburger Unternehmen. Die Unternehmen sind dazu angehalten, die Arbeitszeiten ihrer study.work.support MitarbeiterInnen möglichst flexibel zu gestalten. 
    Das study.work.support ist kein Teil des Curriculums!

  • Wie erfolgt das Aufnahme-/Auswahlverfahren?
    Deine Bewerbung wird an die von dir ausgewählten Firmen weiter geleitet. Diese nehmen dann direkt mit dir Kontakt auf und vereinbaren ein Bewerbungsgespräch.

  • Ich habe noch keine Studienplatzzusage, kann ich mich schon bewerben?
    Ja. Sobald du die Studienplatzzusage bekommst, leiten wir diese Information an deine Wunschfirmen weiter.

  • Wann startet das Programm?
    Das Programm startet jeweils im Oktober bzw. nach Absprache mit der Firma.

  • Wann erfahre ich, ob ich im study.work.support Programm aufgenommen wurde?
    Du erhälst direkt von den Firmen die Verständigung. 

  • Wird das Programm auch für andere Studiengänge der FH angeboten?
    Nein.

  • Wie ist die vertragliche Regelung?
    Du schließt mit den Unternehmen einen Dienstvertrag ab und bist Dienstnehmer in der Firma.

  • Kann ich auch noch zusätzliche Jobs (bei anderen Unternehmen) annehmen?
    Ob eine Nebentätigkeit möglich ist, wird mit dem Dienstgeber im Arbeitsvertrag geregelt.
  • Müssen die 10 Stunden pro Woche beim Arbeitgeber vor Ort (im Büro) gearbeitet werden oder ist auch Home-Office möglich?
    Der Arbeitsort wird mit dem Dienstgeber vereinbart.
     
  • Was ist, wenn ich das Studium dann doch abbrechen? Muss ich dem Unternehmen die Studiengebühren zurückzahlen?
    Die bereits bezahlten Studiengebühren müssen nicht rückerstattet werden.
  • Wie flexibel ist meine Arbeitszeit?
    Die Arbeitszeiten können individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Es kann auch als Block über mehrere Monate (z.B. Sommer) gearbeitet werden. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen individuell zwischen Studierenden und Unternehmen getroffen wird.
     
  • Mit welchem Workload/Arbeitsaufwand ist im Studium zu rechnen?
    Der Arbeitsaufwand im Studium wird im europäischen Hochschulraum mit dem Credit System „European Credit Transfer and Accumulation System – kurz ECTS" berechnet. Dabei wird die Zeit gemessen, welche im Regelfall,  für ein positives Lernergebnis benötigt wird. Ein ECTS entspricht dabei ca. 25 – 30 Stunden Arbeit. Dieser Arbeitsaufwand umfasst sowohl die Präsenzzeit, die Vor- und Nachbereitung (Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitung. Pro Semester werden 30 ECTS vergeben, dies entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 750 – 900 Stunden. 
    Neben den ECTS wird euch auch der Begriff „Semesterstundenwoche (SWS)" begegnen. In SWS wird der zeitliche Umfang einer Lehrveranstaltung (Präsenszeit) angegeben. Eine SWS entspricht im Bachelor-Studium Informationstechnik & System-Management 14 Einheiten (á 45 min).  Für welche Lehrveranstaltung (LVA) wie viele ECTS Punkte vergeben werden bzw. welche LVA wie viele SWS hat könnt ihr im Curriculum ITS bzw WIN nachlesen.

  • Was passiert mit meiner Familienbeihilfe? Stipendium? Verliere ich den Anspruch?
    Bei der Familienbeihilfe gilt: Es dürfen höchstens 15.000 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazu verdient. werden Bei ArbeitnehmerInnen gilt als Einkommen der jährliche Bruttobezug (ohne 13. und 14. Gehalt). Nicht einzurechnen sind u.a Waisenpension und Waisenversorgungsgenüsse, Einkommenssteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Sozialhilfe, Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld),Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Mehr unter: oesterreich.gv.at - Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe 
  • Beim Stipendium gilt: Die Einkommensgrenze beträgt generell 15.000 Euro jährlich. Die genannten Einkommensgrenzen sind weder Brutto- noch Nettobeträge, sondern setzen sich aus einer speziellen Berechnungsmethode zusammen: das Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes bildet sich aus dem Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen z.B 13. und 14. Gehalt) abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Mehr unter: stipendium.at - Studium & Beruf

    Für nähre Informationen bitte an die Studienbeihilfenbehörde wenden (www.stipendium.at
    Angaben ohne Gewähr
     
  • Die Antwort auf meine Frage ist nicht dabei!
    Du kannst dich mit offenen Fragen gerne an Alena Teske unter sws@fh-salzburg.ac.at wenden